VORSORGE

  • Bestattungsvorsorge-Regelungen zu treffen heißt, eigenverantwortlich zu handeln, Angehörige zu entlasten, selbst zu bestimmen, Notwendiges zu regeln.
  • Im Rahmen eines vertraulichen, umfassenden und kostenlosen persönlichen Gespräches werden Ablauf, Umfang und Leistungen der Bestattung festgelegt.
    Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie hier: Bestattungsvorsorge (PDF).
  • Diese überreichen wir Ihnen in unseren Geschäftsräumen unentgeltlich oder senden sie Ihnen zu.
  • Die in einem Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen können finanziell abgesichert werden, um die Angehörigen zu entlasten.
  • Wenn Sie Fragen zum Thema Bestattung oder Bestattungsvorsorge haben, so freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu dürfen.
  • Sie können uns jederzeit anrufen, oder besuchen Sie uns zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
  • Wir sind jederzeit für Sie da.
  • Auf der Seite des Bundesverbands Deutscher Bestatter finden Sie ebenfalls Informationen zum Thema Vorsorge.

Finanzierung

Zur Finanzierung der Bestattungsvorsorge stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Wir sind Mitglied im Bestatterverband Bayern sowie dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, über die wir die Anlage eines Treuhandkontos anbieten. Darüber hinaus ist unser Unternehmen auch Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.. Das eröffnet die Möglichkeit eine Sterbegeldversicherung bei der Nürnberger Versicherung abzuschließen.

Auf das Treuhandkonto wird einmalig eine Summe einbezahlt. Dieser Betrag ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und es entstehen keinerlei laufenden Belastungen. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Bank oder Sparkasse abgesichert. Die Einlage wird verzinst.

Sterbegeldversicherung

Die Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH hat mit der Nürnberger Lebensversicherung einen vorteilhaften Gruppen-Versicherungsvertrag geschaffen.

Die Sterbegeldversicherung wird auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei wird nicht auf Gesundheitsfragen eingegangen und die Aufnahme ist bis zum 80. Lebensjahr möglich.